CHMP veröffentlicht Gutachten über Nitrosamine in Arzneimitteln
Der CHMP hat jetzt seinen Bewertungsbericht über die Kontamination von Arzneimitteln mit Nitrosaminen fertiggestellt. Darin werden die Unternehmen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Präsenz von Nitrosaminen in Arzneimitteln soweit wie möglich begrenzt wird, um sicherzustellen, dass diese Verunreinigungen die festgesetzten Grenzwerte nicht überschreiten.
Mit dem 90-seitigen, auf der EMA-Website veröffentlichten Gutachten1 folgt der Ausschuss einem Ersuchen des Verwaltungsdirektors der EMA auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004. Gleichzeitig hat die EMA angekündigt, auf der „Nitrosamine Impurities“-Seite ihrer Website in Kürze detaillierte und aktualisierte Informationen für Unternehmen, einschließlich der zeitlichen Vorgaben, zur Verfügung zu stellen. In der Zwischenzeit sollen die Unternehmen weiterhin den aktuellen Anweisungen folgen.
Wie die EMA in einer Übersicht über den Bewertungsbericht erläutert, werden die Maßnahmen sicherstellen, dass Nitrosamine entweder nicht vorhanden sind oder unter den zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ermittelten Grenzwerten liegen. Die Unternehmen werden dazu verpflichtet, für angemessene Kontrollstrategien zu sorgen, die das Vorhandensein dieser Verunreinigungen verhindern oder begrenzen und wenn erforderlich die Herstellungsverfahren zu verbessern. Die Unternehmen müssen auch das Risiko des Vorhandenseins von Nitrosaminen in Arzneimitteln bewerten und geeignete Tests durchführen, sobald ein Risiko festgestellt wird.
Nitrosamine, so die EMA, werden als potenzielle (probable) Humankarzinogene eingestuft. Die Grenzwerte für Nitrosamine in Arzneimitteln wurden unter Anwendung international vereinbarter Standards (ICH M7(R1) auf Basis einer lebenslangen Exposition festgelegt. Patienten sollen grundsätzlich keinem Lebenszeitrisiko für eine Krebserkrankung von mehr als 1 zu 100.000 durch Nitrosamine in ihren Arzneimitteln ausgesetzt werden.
Wie die EMA im Rückblick schreibt, wurden die zuständigen EU-Behörden erstmals zur Jahresmitte 2018 auf Probleme mit Nitrosaminen in Arzneimitteln aufmerksam und ergriffen regulatorische Maßnahmen, einschließlich des Rückrufs von Arzneimitteln und des Verbots der Verwendung von Wirkstoffen bestimmter Hersteller. Eine anschließende CHMP-Review von Blutdruckmedikamenten mit Sartanen im Jahre 2019 führte zu neuen Anforderungen an die Herstellung von Sartanen, während der CHMP in seiner Überprüfung von Ranitidin 2020 die EU-weite Aussetzung der Zulassung von Ranitidin-haltigen Arzneimitteln empfahl. Außerdem haben EMA und die Heads of Medicines Agencies (HMA) in einer vor kurzem abgeschlossenen Erörterung2 resümiert, welche Lehren aus dem Vorhandensein von Nitrosaminen in Sartanen gezogen werden können. Dieses Dokument enthält weitere Empfehlungen, um Verunreinigungen in Arzneimitteln zu verhindern. Sie ergänzen die jüngsten Anforderungen des CHMP.
1. Assessment report: Nitrosamine impurities in human medicinal products, Procedure under Article 5(3) of Regulation EC (No) 726/2004, Procedure number: EMEA/H/A-5(3)/1490.
2. Lessons learnt from presence of N-nitrosamine impurities in sartan medicines.