Strengere Vorschriften bei Interessenkonflikt
Die EMA verschärft die Regeln für Ausschussmitglieder und Experten. Wer auch nur vorhat, für ein Pharmaunternehmen zu arbeiten, wird umgehend von sämtlichen Aktivitäten für die Agentur ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob (bereits) ein Anstellungsvertrag mit dem Unternehmen existiert.
Interessenkonflikt, Scientific Committee, Ausschussmitglieder Strengere Vorschriften bei Interessenkonflikt Die EMA verschärft die Regeln für Ausschussmitglieder und Experten. Wer auch nur vorhat, für ein Pharmaunternehmen zu arbeiten, wird umgehend von sämtlichen Aktivitäten für die Agentur ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob (bereits) ein Anstellungsvertrag mit dem Unternehmen existiert. Die EMA hat die Vorschriften zum Umgang mit Interessenkonflikten überarbeitet und dabei auch eine Verhaltensregel eingeführt, für den Fall, dass ein Mitglied eines Wissenschaftlichen Ausschusses der EMA oder einer Arbeitsgruppe, beabsichtigt, schon bald für ein bestimmtes Pharmazeutisches Unternehmen tätig zu werden. Wenn ein Mitglied (Scientific Committee/Working Party/SAG/Ad hoc Expert Group) weiß, dass es während seiner Mitgliedschaft in diesen Gremien in berufliche Aktivitäten für ein Pharmazeutisches Unternehmen eingebunden sein wird (wie etwa eine Anstellung), soll er sofort die Agentur informieren und alle Aktivitäten unterlassen, die einen Einfluss auf das Unternehmen haben könnten. Die EMA wird ihrerseits das Mitglied sofort von jeglicher Beteiligung an der Bewertung von Arzneimitteln ausschließen. Wenn erforderlich, wird die Agentur auch klären, ob die Integrität einer laufenden oder früheren wissenschaftlichen Bewertung, an der die Person beteiligt war, kompromittiert sein könnte.