EMA publiziert praktischen Leitfaden über den Zugang zu unveröffentlichten Dokumenten

Die EMA hat einen praktischen Leitfaden für Anfragen nach der Bereitstellung unveröffentlichter Dokumente herausgegeben.

Grundsätzlich gewährt das Gemeinschaftsrecht Bürgern den Zugang zu Dokumenten der Europäischen Kommission und nachgeordneter Behörden. Die EMA hat ihre Praxis im Umgang mit solchen Anfragen 2013 überarbeitet und bietet nach eigenem Bekunden „einen maßgeschneiderten Service“ für Antragsteller. Jede Anfrage wird demnach einem EMA-Koordinator zugewiesen, der mit dem Anfragenden Kontakt aufnimmt, um seine Bedürfnisse zu verstehen. Der praktische Leitfaden erläutert wie eine Anfrage bearbeitet wird, wie die Dokumente zur Verfügung gestellt werden, in welchen Fällen der Zugang verweigert werden kann und wie ein Anfragender gegen die Verweigerung der Herausgabe von Dokumenten Einspruch einlegen kann. Die EMA stellt in dem Leitfaden auch klar, dass sie die Herausgabe von Dokumenten sehr wahrscheinlich verweigern wird, wenn der Schutz von wirtschaftlichen Interessen einschließlich des geistigen Eigentums untergraben würde, es sei denn, es gibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung. Für die Anfragen sollte ein Online-Formular verwendet werden, dass von der Website der EMA heruntergeladen werden kann. EMA publiziert praktischen Leitfaden über den Zugang zu unveröffentlichten Dokumenten Die EMA hat einen praktischen Leitfaden für Anfragen nach der Bereitstellung unveröffentlichter Dokumente herausgegeben. EMA, Leitfaden, Europäische Kommission

MAA07, 08.12.2014